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Aufgrund eines aktuellen Urteils des Landgerichts Hamburg sind Betreiber von Internetseiten verpflichtet, die Rechtmäßigkeit einer jeden Seite auf die sie verlinken zu überprüfen. Das Setzen eines Links auf eine fremde bzw. externe Seite kann ansonsten einen Fall von Urheberrechtsverletzung darstellen.

Das Gericht hatte geurteilt, dass der Inhaber einer Internetseite Mitschuld an einer Urheberrechtsverletzung trägt, weil er einen Link auf eine Fotografie gesetzt hat, die ohne Erlaubnis des Fotografen verändert und veröffentlicht wurde. Laut Gericht, hätte der Seitenbetreiber die Rechtmäßigkeit des bereits veröffentlichten Fotos prüfen müssten bevor er den Link setzt:

Dass der Antragsgegner vorliegend nicht wusste, dass die verlinkte Zugänglichmachung rechtswidrig erfolgte, beruht auf seinem Verschulden; ihm ist diesbezüglich bedingter Vorsatz vorzuwerfen. Die ihm zumutbare Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung hat der An­tragsgegner in vorwerfbarer Weise unterlassen.

Das Gericht bewertet es als zumutbar, die Inhalte von verlinkten Seiten auf Ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Wochennotiz besteht zu 100% aus Links, die in Meldungen verpackt sind. Zudem binden wir einen Flattr Button ein, durch den unsere Seite als kommerziell eingestuft werden könnte. Um uns vor Abmahnungen zu schützen, müssten wir die Rechtmäßigkeit jeder Seite auf die wir verlinken zuvor feststellen. Das würde nicht nur immense Zeit und Aufwand kosten, sondern ist quasi unmöglich und widerspricht völlig dem Prinzip des freien Vernetzens, aus dem das Internet entstanden ist.

Deshalb können wir dich daher momentan nicht auf die gewünschte Seite weiterleiten. Wir hoffen die Links morgen Abend nachliefern zu können.

Weitere Infos hier:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/landgericht-hamburg-website-betreiber-haftet-fuer-verlinkte-inhalte-a-1125189.html

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Haftung-fuer-Urheberrechtsverletzungen-auf-verlinkten-Seiten-3566919.html

https://netzpolitik.org/2016/befuerchtungen-bestaetigt-erste-entscheidung-in-deutschland-nach-eugh-urteil-verschaerft-linkhaftung/

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